Mietbedingungen Großenbrode Tourismus - Service Der Großenbrode Tourismus - Service nachstehend "GTS" abgekürzt, vermittelt als Reservierungsstelle Ferienunterkünfte. Vertragliche Beziehungen entstehen direkt zwischen dem Vermieter und dem Gast. Die nachfolgenden Bedingungen werden Inhalt des zwischen dem Vermieter und Ihnen zustande kommenden Vertrages. 1. Abschluss des Beherbergungsvertrages, Stellung des GTS 1.1. Mit der Buchung, die mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder E-Mail erfolgen kann, bietet der Gast dem Vermieter, dieser ist durch den GTS als Vermittler vertreten, den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. 1.2. Der Vertrag mit dem Vermieter kommt mit der Buchungsbestätigung zustande, welche der GTS als Vertreter des Vermieters vornimmt. 1.3. Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung mit aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der buchende Gast wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. 1.4. Der GTS hat ausschließlich die Stellung eines Vermittlers der gebuchten Unterkunftsleistung. 2. Reservierungen 2.1. Unverbindliche Reservierungen, die den Gast zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem GTS als Vertreter des Vermieters möglich. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt die Buchung nach Ziffer 1.1 und 1.2 grundsätzlich zu einem für den Vermieter und den Gast rechtsverbindlichen Vertrag. 2.2. Ist eine unverbindliche Reservierung vereinbart, so hat der Gast bis zum vereinbarten Zeitpunkt dem GTS Mitteilung zu machen, dass die Reservierung als verbindliche Buchung behandelt werden soll. Geschieht dies nicht, entfällt die Reservierung ohne weitere Benachrichtigungspflicht durch den GTS. Erfolgt die Mitteilung durch den Gast, so gilt Ziffer 1.2 entsprechend. 3. Rücktritt 3.1. Im Falle des Rücktritts bleibt der Anspruch des Vermieters auf Bezahlung des vereinbarten Reisepreises bestehen. Der Vermieter hat sich eine anderweitige Verwendung der Unterkunft und ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen. Je nach Datum des Zugangs einer Rücktrittserklärung werden die nachfolgend genannten Sätze berechnet (jeweils in Prozent des Reisepreises): Gültig für Ferienwohnung/App., Ferienhaus, Bungalow: - bis zum 45. Tag vor Anreise 15 % - bis zum 31. Tag vor Anreise 25 % - bis zum 21. Tag vor Anreise 50 % - bis zum 11. Tag vor Anreise 80 % Danach gilt der allgemeine Grundsatz von 90 %. 3.2. Der Abschluß einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung wird dringend empfohlen. 3.3. Die Rücktrittserklärung ist aus buchungstechnischen Gründen an die Reservierungsstelle den GTS (nicht an den Vermieter) zu richten und sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen. 4. Preise/Leistungen Die im Angebot angegebenen Preise sind Endpreise und schliessen alle Nebenkosten ein, soweit nicht anders angegeben. Sie gelten bei Zimmern pro Person und Nacht; bei Ferienwohnungen pro Wohneinheit und Nacht. 5. Bezahlung Die Zahlung des Reisepreises entnehmen Sie den Buchungsunterlagen, bzw. sprechen es mit dem Vermieter ab. 6. Haftung des Vermieters und des GTS 6.1. Die vertragliche Haftung des Vermieters für Schäden, die nicht Körperschäden sind (einschließlich der Schäden wegen Verletzung vor-, neben- und nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Aufenthaltspreis beschränkt, a) soweit ein Schaden des Gastes vom Vermieter weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder b) soweit der Vermieter für einen dem Gast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist. 6.2. Der Vermieter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.) und die ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind. 6.3. Der GTS haftet ausschließlich für eventuelle eigene Fehler von ihr und ihren Erfüllungsgehilfen bei der Vermittlung. Für die Erbringung der gebuchten Leistung selbst und eventuelle Mängel der Leistungserbringung haftet ausschließlich der Vermieter. 7. Reklamationen Soweit Beanstandungen auftreten, wendet sich der Gast zunächst an den jeweiligen Vermieter. Sollte es mit dem Vermieter zu keiner Einigung kommen, steht Ihnen der GTS gerne hilfreich zur Seite.
Mietbedingungen Großenbrode Tourismus - Service Der Großenbrode Tourismus - Service nachstehend "GTS" abgekürzt, vermittelt als Reservierungsstelle Ferienunterkünfte. Vertragliche Beziehungen entstehen direkt zwischen dem Vermieter und dem Gast. Die nachfolgenden Bedingungen werden Inhalt des zwischen dem Vermieter und Ihnen zustande kommenden Vertrages. 1. Abschluss des Beherbergungsvertrages, Stellung des GTS 1.1. Mit der Buchung, die mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder E-Mail erfolgen kann, bietet der Gast dem Vermieter, dieser ist durch den GTS als Vermittler vertreten, den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. 1.2. Der Vertrag mit dem Vermieter kommt mit der Buchungsbestätigung zustande, welche der GTS als Vertreter des Vermieters vornimmt. 1.3. Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung mit aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der buchende Gast wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. 1.4. Der GTS hat ausschließlich die Stellung eines Vermittlers der gebuchten Unterkunftsleistung. 2. Reservierungen 2.1. Unverbindliche Reservierungen, die den Gast zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem GTS als Vertreter des Vermieters möglich. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt die Buchung nach Ziffer 1.1 und 1.2 grundsätzlich zu einem für den Vermieter und den Gast rechtsverbindlichen Vertrag. 2.2. Ist eine unverbindliche Reservierung vereinbart, so hat der Gast bis zum vereinbarten Zeitpunkt dem GTS Mitteilung zu machen, dass die Reservierung als verbindliche Buchung behandelt werden soll. Geschieht dies nicht, entfällt die Reservierung ohne weitere Benachrichtigungspflicht durch den GTS. Erfolgt die Mitteilung durch den Gast, so gilt Ziffer 1.2 entsprechend. 3. Rücktritt 3.1. Im Falle des Rücktritts bleibt der Anspruch des Vermieters auf Bezahlung des vereinbarten Reisepreises bestehen. Der Vermieter hat sich eine anderweitige Verwendung der Unterkunft und ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen. Je nach Datum des Zugangs einer Rücktrittserklärung werden die nachfolgend genannten Sätze berechnet (jeweils in Prozent des Reisepreises): Gültig für Ferienwohnung/App., Ferienhaus, Bungalow: - bis zum 45. Tag vor Anreise 15 % - bis zum 31. Tag vor Anreise 25 % - bis zum 21. Tag vor Anreise 50 % - bis zum 11. Tag vor Anreise 80 % Danach gilt der allgemeine Grundsatz von 90 %. 3.2. Der Abschluß einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung wird dringend empfohlen. 3.3. Die Rücktrittserklärung ist aus buchungstechnischen Gründen an die Reservierungsstelle den GTS (nicht an den Vermieter) zu richten und sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen. 4. Preise/Leistungen Die im Angebot angegebenen Preise sind Endpreise und schliessen alle Nebenkosten ein, soweit nicht anders angegeben. Sie gelten bei Zimmern pro Person und Nacht; bei Ferienwohnungen pro Wohneinheit und Nacht. 5. Bezahlung Die Zahlung des Reisepreises entnehmen Sie den Buchungsunterlagen, bzw. sprechen es mit dem Vermieter ab. 6. Haftung des Vermieters und des GTS 6.1. Die vertragliche Haftung des Vermieters für Schäden, die nicht Körperschäden sind (einschließlich der Schäden wegen Verletzung vor-, neben- und nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Aufenthaltspreis beschränkt, a) soweit ein Schaden des Gastes vom Vermieter weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder b) soweit der Vermieter für einen dem Gast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist. 6.2. Der Vermieter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.) und die ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind. 6.3. Der GTS haftet ausschließlich für eventuelle eigene Fehler von ihr und ihren Erfüllungsgehilfen bei der Vermittlung. Für die Erbringung der gebuchten Leistung selbst und eventuelle Mängel der Leistungserbringung haftet ausschließlich der Vermieter. 7. Reklamationen Soweit Beanstandungen auftreten, wendet sich der Gast zunächst an den jeweiligen Vermieter. Sollte es mit dem Vermieter zu keiner Einigung kommen, steht Ihnen der GTS gerne hilfreich zur Seite.